Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat im §14 SGB VIII eine gesetzliche Grundlage und ist ein bedeutsamer Bestandteil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz stellt ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet mit verschiedenen Themeninhalten dar und richtet sich in seinen Vorgaben an unterschiedliche Zielgruppen. Einerseits hat er den Auftrag junge Menschen (bis einschließlich 27 Jahren) zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Sie sollen in der Entwicklung zu einer kritikfähigen, entscheidungsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit gefordert und gefördert werden. Andererseits richten sich die präventiven Angebote nicht nur an junge Menschen, sondern auch an Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie generelle Bezugspersonen, die wiederum die Kinder und Jugendlichen besser befähigen sollen, sich vor den gefährdenden Einflüssen zu schützen (vgl. Durchblick, Informationen zum Jugendschutz)

Die Angebote, die im Zuge des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bereitgestellt werden, lassen sich dabei in folgende wesentliche Bereiche unterteilen:

  • Bildungs- und Informationsangebote, die unmittelbar an Kinder und Jugendliche direkt gerichtet werden.
  • Bildungs- und Informationsangebote, die sich an Personen richten, die in der Jugendarbeit hauptamtlich tätig sind.
  • Bildungs- und Informationsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Initiativen und Materialien, die an die Öffentlichkeit gerichtet sind

Unser Ziel ist es Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu informieren, zu bestärken und in ihren Lebenswelten bejahend zu begleiten. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

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