Das Jugendschutzgesetz ist in drei thematische, miteinander in Verbindung stehende Bereiche gegliedert: den Strukturellen Jugendschutz, den Erzieherischen Jugendschutz und den Ordnungsrechtlichen Jugendschutz. Diese drei Säulen sind in ihren Anliegen und Inhalten zwingend miteinander verbunden. Jugendschutz kann nur durch eine Kooperation dieser Bereiche gelingen. Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt seit dem 01.04.2003 in Deutschland.

Seither wurde das Gesetz den aktuellen Entwicklungen und Bedingungen angepasst und in seinen Texten und Vorschriften entsprechend novelliert. In erster Linie richtet es sich an Gewerbetreibende und Veranstalter und regelt zugleich den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

  1. Der Strukturelle Jugendschutz soll positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familie sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder schaffen.
  2. Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat den Auftrag junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie in der Entwicklung zu einer kritikfähigen, entscheidungsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit zu unterstützen.
  3. Der Ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz umfasst alle gesetzlichen, hoheitlichen Regelungen und stellt die Einhaltung der einzelnen Jugendschutzgesetze sicher.
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