Seit 1. Juli sind somit bis dahin verbotene virtuelle Automatenspiele im Internet sowie Online – Casinos erlaubt.

Bezüglich des neuen Gesetzes müssen aus Sicht des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes folgende Gesichtspunkte in den Fokus rücken:

  • es gibt keinen umfassenden Jugendschutz da die Zugangsbeschränkungen und die Werbung für Glückspiel keine adäquate Berücksichtigung finden
  • vor allem die Werbung in den Sozialen Medien durch Prominente und/oder Influencer:innen spricht junge Menschen an
  • die ständige Verfügbarkeit es WWW stellt ein erhöhtes Suchtpotential dar
  • nach § 6 Jugendschutzgesetz ist die Teilnahme minderjähriger Personen an Glückspielen grundsätzlich verboten
  • Forderung: mehr Suchtprävention im Bereich Glückspiel

Termine

20.04.24
Könner durch Er-fahrung - Motorradtraining auf dem Messegelände der Sparkassenarena
Messegelände der Sparkassenarena
2.05.24 - 3.05.24
Jugendschutzparcours an der Mittelschule Geisenhausen
Mittelschule Geisenhausen
3.05.24 - 3.05.24
Jugendschutzparcours an der Mittelschule Geisenhausen
Mittelschule Geisenhausen
6.05.24 - 7.05.24
Digitaltraining für Schulen mit Daniel Wolff
Landkreis Landshut
7.05.24 - 7.05.24
Digitaltraining für Schulen mit Daniel Wolff
Landkreis Landshut
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